We are back in business
Mittwoch, 17 Juni 2020
In den letzten Wochen und Monaten haben wir viel Neues gelernt, vor allem aber Gesetzestexte zu lesen und zu interpretieren. Rasch war klar, dass alle für das „normale“ Veranstaltungswesen zur Anwendung kommenden Regelwerke zu den Corona-Maßnahmen auf Messen nicht oder nur sehr bedingt (z.B. betreffend Seminare oder Gastronomie) anwendbar waren. Wie schon in der letzten
- Veröffentlicht in Presse